Kommunalpolitischer Ausschuss beschließt Sonderregelung für Bad Homburger Bürgermeister
Ereignis
Was geschah
Der Kommunalpoltische Ausschuss des Hessischen Landtags räumt der Stadt Bad Homburg eine Sonderregelung ein. Der Beschluss sieht vor, dass der oberste Gemeindebeamte der Stadt aus historischen Gründen die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister führen soll, obwohl dieser erst in Gemeinden ab 30.000 Einwohnern geführt werden darf. Gestellt wurde der Antrag von der FDP.
(MB)
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Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.2.1952, S. 3: Sonderregelung für Bad Homburg
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Kommunalpolitischer Ausschuss beschließt Sonderregelung für Bad Homburger Bürgermeister, 14. Februar 1952“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4019_kommunalpolitischer-ausschuss-beschliesst-sonderregelung-fuer-bad-homburger-buergermeister> (aufgerufen am 25.11.2025)
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