Kommunalpolitischer Ausschuss des Landtages stimmt neuer hessischer Gemeindeordnung zu
Ereignis
Was geschah
Die Vertreter der SPD im Kommunalpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtages nehmen gegen die Stimmen der CDU und FDP und bei Enthaltung des Bundes der Heimatvertriebenen und Entrechteten die neue hessische Gemeindeordnung an. Die neue Ordnung sieht vor, dass Gemeinden, die mehr als 2.000 Einwohner haben, die Magistratsordnung einführen. Die Bürgermeisterverfassung gilt für Gemeinden unter 2.000 Einwohnern. Die Urwahl ehrenamtlicher Bürgermeister ist gestrichen. Neu ist die Möglichkeit, dass Bedienstete der Bundesaufsichtsbehörden, der Länder, einer Gemeinde oder einer Körperschaft in die Gemeindevertretung gewählt werden können. Den Titel Oberbürgermeister dürfen nur Verwaltungsleiter kreisfreier Städte führen. Der Antrag des Städtetages, die Städte Kassel, Darmstadt, Wiesbaden und Frankfurt am Main als landesunmittelbar zu erklären, wird nicht angenommen.
(MB)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18.1.1952, S. 3
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Kommunalpolitischer Ausschuss des Landtages stimmt neuer hessischer Gemeindeordnung zu, 17. Januar 1952“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3983_kommunalpolitischer-ausschuss-des-landtages-stimmt-neuer-hessischer-gemeindeordnung-zu_kommunalpolitischer-ausschuss-des-landtages-stimmt-neuer-hessischer-gemeindeordnung-zu> (aufgerufen am 26.11.2025)
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