Eingabe der Landesregierung an den Staatsgerichtshof bezüglich der Klage der FDP
Ereignis
Was geschah
Die hessische Landesregierung richtet eine Eingabe an den Staatsgerichtshof. Die Eingabe weist die erneute Klage der FDP, die auf Wiederaufnahme des Verfahrens um Artikel 41 beim Staatsgerichtshof plädiert, als unbegründet zurück. Sie begründet ihren Antrag damit, dass dem Laien die in der Klageschrift der FDP genannten Gründe für die Wiederaufnahme des Verfahrens sinnlos erscheinen müssten. Der angeführte Klagegrund der FDP, dass nach den Beratungen der Landesversammlung der Wortlaut des Artikels 41 nochmals abgeändert worden sei, wird von der SPD als geringfügige Formalität gewertet, da sich am inhaltlichen Gehalt des Artikels nichts verändert habe.
(MB)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21.12.1951, S. 2
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Eingabe der Landesregierung an den Staatsgerichtshof bezüglich der Klage der FDP, Dezember 1951“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3973_eingabe-der-landesregierung-an-den-staatsgerichtshof-bezueglich-der-klage-der-fdp> (aufgerufen am 27.11.2025)
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