Vergrößerung der Stadt Frankfurt durch Eingemeindungen und Auflösung des Landkreises Frankfurt

 
Bezugsort(e)
Frankfurt am Main
Epoche
Kaiserreich
Themenbereich
Recht und Verwaltung

Ereignis

Was geschah

Durch die Eingemeindung von elf Orten des 1886 gebildeten Landkreises Frankfurt im Regierungsbezirk Wiesbaden der preußischen Provinz Hessen-Nassau wird die Stadt Frankfurt am Main zur flächengrößten Stadt im Deutschen Reich.1 Bereits zuvor wurde die Stadt Bockenheim (1895) sowie die Gemeinden Niederrad, Oberrad und Seckbach (alle 1900) eingemeindet. Damit ist die vollständige Eingemeindung aller Städte und Gemeinden des Kreises Frankfurt nach Frankfurt am Main abgeschlossen. Der Landkreis Frankfurt selbst wird mit Wirkung zum heutigen Tag aufgelöst. Rechtliche Grundlage ist das „Gesetz, betr. Auflösung des Landkreises Frankfurt a. M. und Erweiterung des Stadtkreises Frankfurt a. M.“ vom 21. März 1910.
(KU)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Vergrößerung der Stadt Frankfurt durch Eingemeindungen und Auflösung des Landkreises Frankfurt, 1. April 1910“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/392_vergroesserung-der-stadt-frankfurt-durch-eingemeindungen-und-aufloesung-des-landkreises-frankfurt> (aufgerufen am 25.11.2025)

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