Gefängnisstrafe wegen des Umgangs mit einem Kriegsgefangenen
Ereignis
Was geschah
Vor der Strafkammer in Darmstadt wird gegen eine 43-jährige Witwe aus Ortenberg verhandelt, weil sie gegen die Verordnung betreffend den Verkehr mit Kriegsgefangenen verstoßen haben soll. Der Frau wird vorgeworfen, in Lindenfels und Sprendlingen mit einem französischen Kriegsgefangenen, der bei ihr tätig war, als ihr Mann noch lebte, und der sich während der Krankheit und nach dem Tod des Mannes sehr gefällig zeigte, Briefe gewechselt und ihm Pakete geschickt zu haben, die die vorgeschriebene Prüfung durch das Kriegsamt nicht hatten. In einem bei ihr gefundenen Brief habe der Franzose zur gemeinsamen Flucht eine Karte und einen Kompass gefordert. Obwohl sie darauf angeblich keine Antwort gegeben hat, wird die Frau wegen der anderen Verfehlungen zu einer Strafe von einem Monat Gefängnis verurteilt. Der französische Kriegsgefangene wird durch das Kriegsgericht abgeurteilt.
(OV)
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Quellen
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Nachweise
Literatur
- Darmstädter Zeitung, Nr. 1, 2.1.1918, S. 4: Aus dem Gerichtssaal, Online-Ausgabe: Der Erste Weltkrieg im Spiegel hessischer Regionalzeitungen
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gefängnisstrafe wegen des Umgangs mit einem Kriegsgefangenen, 30. Dezember 1917“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3833_gefaengnisstrafe-wegen-des-umgangs-mit-einem-kriegsgefangenen> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/3833
