Hessischer Innenminister verbietet Volksbefragung über Remilitarisierung

 

Ereignis

Was geschah

Der hessische Innenminister Heinrich Zinnkann (1885–1973; SPD) verbietet die Volksbefragung über die Remilitarisierung Hessens. Regierungspräsidenten, Oberbürgermeister und Landräte werden vom Innenminister in einem Schreiben daran erinnert, dass in der Hessischen Verfassung der Landtag und das Volk unmittelbar über Volksbegehren und Volksentscheid die Gesetzgebung ausüben können. Andere Versuche die Gesetzgebung seine daher verfassungswidrig; so auch die Volksbefragung. Daher werden Städte und Kommunen angehalten, Propagandamaterial zu beschlagnahmen und Versammlungen zu dieser Volksbefragung zu verbieten. Gleiches gilt für Organisationen, die sich für die Volksbefragung einsetzen. Eine Einschaltung von Gerichten sei für dieses Vorgehen nicht notwendig.
(MB)

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Siehe auch

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Hessischer Innenminister verbietet Volksbefragung über Remilitarisierung, 26. April 1951“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3799_hessischer-innenminister-verbietet-volksbefragung-ueber-remilitarisierung> (aufgerufen am 25.11.2025)

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