Erste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fernsehstreit zu erwarten

 
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ohne Bezugsort in Hessen

Ereignis

Was geschah

Mit Spannung wird in der politisch interessierten Öffentlichkeit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Antrag der sozialdemokratisch gewählten Länder Hessen, Bremen, Hamburg und Niedersachsen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Fernsehstreit erwartet. Von der Entscheidung ist abhängig, ob die Deutschland-Fernsehen-GmbH am 1. Januar 1961 mit der Ausstrahlung eines zweiten Fernsehprogramms beginnen kann. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache wird für den 28. Februar erwartet.
(OV)

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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

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