Stellungnahme Hessens im Fernsehstreit zwischen Bund und Ländern
Ereignis
Was geschah
Im Fernsehstreit zwischen dem Bund und den Ländern reicht die hessische Landesregierung wenige Tage vor dem Beginn der Verhandlungen dem Bundesverfassungsgericht zwei neue Schriftsätze ein. Sie nimmt damit zur der Präzisierung von Bundesinnenminister Gerhard Schröder (1910–1989; CDU) Stellung, dass der Bund sehr wohl für das Rundfunk- und Fernsehwesen zuständig sein könne. Außerdem würden durch die Vorbereitungen für ein zweites Fernsehprogramm keine vollendeten Tatsachen geschaffen. Hessen weist in seiner Stellungnahme die Position des Ministers scharf zurück und kritisiert die von der Bundesregierung vorgelegte Skizze über den Verlauf der Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern in dieser Frage. Im Einklang mit den Ländern Hamburg, Bremen und Niedersachsen hält Hessen den Antrag auf einstweilige Anordnung aufrecht.
(OV)
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Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.11.1960, S. 3.
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Stellungnahme Hessens im Fernsehstreit zwischen Bund und Ländern, 23. November 1960“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3675_stellungnahme-hessens-im-fernsehstreit-zwischen-bund-und-laendern_stellungnahme-hessens-im-fernsehstreit-zwischen-bund-und-laendern> (aufgerufen am 25.11.2025)
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