Wahl des kommunistischen Bürgermeisters in Dörnigheim ungültig
Ereignis
Was geschah
Mit Verweis auf den Regierungserlass zur Sicherung der demokratischen Grundlagen des Staates erklärt Innenminister Heinrich Zinnkann (1885–1973; SPD) die Wahl des kommunistischen Bürgermeisters Walter Bley in Dörnigheim, Landkreis Hanau, für ungültig.
Nach dem Tod des Bürgermeisters Lapp 1950 hatten die Gemeindevertreter den KPD-Funktionär Bley im Januar 1951 zum Bürgermeister gewählt.
Nach längeren Rechtsstreitigkeiten – ein Verwaltungsgerichtsverfahren, das Bley gegen seine Absetzung angestrengt hatte, wurde im August 1954 abgewiesen – wurde erst im Januar 1955 ein neuer Bürgermeister gewählt. Der 39-jährige Kreisinspektor Karl Schütz (SPD) trat das Amt nach über vier Jahren Vakanz an.
(MB/LV)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 3.2.1951, S. 4: Ein Bürgermeister abgelehnt. Eine grundsätzliche Entscheidung
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.10.1953, S. 23: Der Falsche hat geklagt. Streit um einen Bürgermeister
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23.3.1954, S. 5: Eine Wahl ist keine Ernennung. Die Klage eines kommunistischen Bürgermeisters wurde abgewiesen
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.1.1955, S. 38: Vier Jahre ohne Bürgermeister
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Wahl des kommunistischen Bürgermeisters in Dörnigheim ungültig, 2. Februar 1951“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3668_wahl-des-kommunistischen-buergermeisters-in-doernigheim-ungueltig> (aufgerufen am 25.11.2025)
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