Initiativantrag der FDP zur Entnazifizierung
Ereignis
Was geschah
Die FDP stellt im Hessischen Landtag den Initiativantrag, der einen raschen Abschluss der Entnazifizierung beinhaltet. Der Antrag sieht vor, dass das Land auf den Einzug der noch nicht gezahlten Sühnegelder und Verfahrenskosten verzichtet, sowie alle noch offenen Verfahren einstellt. Betroffen hiervon sind die Personen, die in die Gruppen III bis V eingestuft worden sind. Stichtag der Anwendung der neuen Regelung soll der 31. März sein. Allen als Hauptschuldige oder Aktivisten eingestuften Personen soll bis Ende Juni das Recht eingeräumt werden, eine positivere Einstufung zu beantragen. Ausgenommen von der Neu-Einstufung sind Lehrer, Prediger, Redakteure, Angehörige der Polizei, sowie Personen im Auswärtigen Dienst oder in höheren Ämtern. Zukünftig sollen bei Neueinstellungen im öffentlichen Dienst nur noch die Personen erfasst werden, die in Gruppe I und II fallen.
(MB)
Bezugsrahmen
Indizes
Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 3.2.1951, S. 4
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Initiativantrag der FDP zur Entnazifizierung, 2. Februar 1951“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3665_initiativantrag-der-fdp-zur-entnazifizierung_initiativantrag-der-fdp-zur-entnazifizierung_initiativantrag-der-fdp-zur-entnazifizierung> (aufgerufen am 26.11.2025)
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