Antrag auf gerichtliche Voruntersuchung für den ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess
Ereignis
Was geschah
Zwei Jahre, nachdem Frankfurt am Main zum Prozesssort für die Aburteilung der in Auschwitz begangenen NS-Verbrechen bestimmt wurde, beantragt die Staatsanwaltschaft im Vorfeld des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses die Einleitung der gerichtlichen Voruntersuchung. Das Verfahren firmiert zunächst unter der Überschrift „Strafsache gegen Baer und andere“. Zwei Jahre nach Beginn der Vorermittlungen legt die Staatsanwaltschaft nun eine Anklageschrift mit 24 Beschuldigten vor. Hauptangeklagter ist Richard Baer (1911–1963), der letzte Kommandant von Auschwitz (Mai 1944 bis Januar 1945). Nach Baers Tod und der Abkopplung beziehungsweise krankheitsbedingten Einstellung der Strafsachen gegen drei weitere Beschuldigte wird im ersten Auschwitz-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt letztlich gegen 20 Angeklagte verhandelt.
(CP)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Fischer, Frankfurter Auschwitz-Prozess, in: Lexikon der „Vergangenheitsbewältigung“ in Deutschland, Bielefeld 2007, S. 128-132
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Antrag auf gerichtliche Voruntersuchung für den ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess, 12. Juli 1961“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3635_antrag-auf-gerichtliche-voruntersuchung-fuer-den-ersten-frankfurter-auschwitz-prozess> (aufgerufen am 26.11.2025)
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