Vollradser Entwurf als verfassungspolitisches Kompromisspapier
Ereignis
Was geschah
Als die Verfassungsberatungen in der Verfassungberatenden Landesversammlung wegen der grundsätzlichen politischen Meinungsverschiedenheiten zwischen SPD und CDU zu scheitern drohen, legen die CDU-Abgeordneten Erwin Stein (1903–1992) und Karl Kanka (1904–1974) mit dem sogenannten Vollradser Entwurf „ein auf 118 Artikel gestutztes ‚Organisationsstatut‘ [vor], auf dessen Basis man sich mit den Sozialdemokraten zu einigen hoffte“.1 Zwar greift das Papier, das die konfliktbeladenen Felder zwischen den beiden großen Parteien bewusst ausspart, aus Sicht der Mehrzahl der SPD-Abgeordneten zu kurz; dennoch bereitet es letztlich den Boden für eine Einigung. Am Tag nach der Vorstellung des Entwurfs sitzen CDU und SPD wieder am Wiesbadener Verhandlungstisch, und am darauf folgenden Tag wird der Verfassungskompromiss ausgehandelt.
(CP)
Bezugsrahmen
Nachweise
Fußnoten
- Mühlhausen, Demokratischer Neubeginn, S. 34 f. ↑
Literatur
- Will, Die Entstehung der Verfassung des Landes Hessen, Tübingen 2009, S. 449-452
- Mühlhausen, Demokratischer Neubeginn, Wiesbaden 2005, S. 34 f.
- Menk, Erwin Stein, Wiesbaden 2003, S. 4
Weiterführende Informationen
- Text in: Berding, Entstehung der Hessischen Verfassung, S. 847-866
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Vollradser Entwurf als verfassungspolitisches Kompromisspapier, 28. September 1946“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3589_vollradser-entwurf-als-verfassungspolitisches-kompromisspapier> (aufgerufen am 26.11.2025)
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