Staatsgerichtshof erklärt Verbot einer NDP-Veranstaltung am Niederwalddenkmal für rechtmäßig
Ereignis
Was geschah
Der Hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden verkündet in der Klage der National-Demokratischen Partei in Hessen gegen das Land Hessen sein Urteil. Die NDP hatte wegen der Verletzung der Versammlungsfreiheit geklagt, weil das Land eine Veranstaltung der Partei am Niederwalddenkmal bei Rüdesheim verboten hatte. Das Gericht weist die Klage der NDP ab und begründet dies damit, dass das Niederwalddenkmal „als Symbol des Sieges“ anzusehen sei und von dem nationalsozialistischen Regime wiederholt zu nationalistischen Kundgebungen mißbraucht worden sei. Die von der NDP geplante Kundgebung könnte als gegen Frankreich gerichtet angesehen werden und damit den Eindruck hervorrufen, als ob in Deutschland Kräfte gegen den Völkerfrieden am Werke seien. Die von der NDP geplante Kundegebung würde damit gegen den Grundsatz der Verfassung verstoßen, der die Völkerverständigung fordert, und dieser Grundsatz habe Vorrang vor dem Grundsatz der Versammlungsfreiheit in Artikel 14 der Hessischen Verfassung.
(OV)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 5.8.1950, S. 3
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
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„Staatsgerichtshof erklärt Verbot einer NDP-Veranstaltung am Niederwalddenkmal für rechtmäßig, 5. August 1950“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3554_staatsgerichtshof-erklaert-verbot-einer-ndp-veranstaltung-am-niederwalddenkmal-fuer-rechtmaessig_staatsgerichtshof-erklaert-verbot-einer-ndp-veranstaltung-am-niederwalddenkmal-fuer-rechtmaessig_staatsgerichtshof-erklaert-verbot-einer-ndp-veranstaltung-am-niederwalddenkmal-fuer-rechtmaessig> (aufgerufen am 26.11.2025)
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