Eröffnung des Oberlandesgerichts Frankfurt
Ereignis
Was geschah
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wird feierlich eröffnet. Die Festreden halten US-Oberst und Chef der Militärregierung für Groß-Hessen James R. Newman (1902–1964), Ministerpräsident Karl Geiler (1878–1953) und Justizminister Georg August Zinn (1901–1976; SPD). Newman hebt hervor:
Ein Anzeichen dafür, daß es sich um ein neues Gerichtswesen und nicht um das Wiederaufleben des alten handelt, geht aus der Tatsache hervor, daß ungefähr 90-95 % der Richter und Staatsanwaltschaft disqualifiziert werden mußten. Diese durchgreifende Bereinigung bedeutet für den neuen Staat keine Benachteiligung, sondern eine einzigartige Möglichkeit, eine Generation frei von den Vorurteilen der Vergangenheit heranzubilden, und in die Praxis der Gerichte einzuführen.
(CP)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Hessische Nachrichten, 2. Jahrgang, Nr. 20, 9. März 1946, S. 1
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Eröffnung des Oberlandesgerichts Frankfurt, 8. März 1946“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3534_eroeffnung-des-oberlandesgerichts-frankfurt> (aufgerufen am 25.11.2025)
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