Amerikanische Vorbedingungen für die Bildung von Gewerkschaften

 

Ereignis

Was geschah

Die „Frankfurter Rundschau“ meldet, dass die amerikanische Militärregierung sechs Vorbedingungen für die Neubildung von Gewerkschaften und Betriebsausschüssen bekanntgegeben hat:

  1. Bei der Wahl der Gewerkschaftsfunktionäre und der Betriebsausschüsse dürfen die Arbeitgeber keinen Einfluss ausüben.
  2. Die Wahlen müssen auf demokratischer Grundlage durchgeführt werden.
  3. Kein ehemaliges Mitglied der Nationalsozialistischen Partei oder der Deutschen Arbeitsfront kann zu einem Amt in einer Gewerkschaft oder Arbeitervertretung gewählt werden.
  4. Jeder kann den Antrag auf Bildung eines Betriebsausschusses stellen, wenn der Antrag durch 25 Prozent der Belegschaft gestützt wird.
  5. Vor Bildung einer Gewerkschaft muß ein entsprechender Antrag bei der Militärregierung vorgelegt werden. Die Namen der gewählten Funktionäre müssen der Militärregierung eingereicht werden. Es erfolgt eine Prüfung zum Zwecke des Ausschlusses von Nationalsozialisten.
  6. Die Lohn- und Arbeitszeitfrage muss zur Zeit noch außerhalb des Arbeitsgebietes der Gewerkschaften bleiben. Es ist eine wesentliche Aufgabe der Gewerkschaften, an der Säuberung der Betriebe von Nationalsozialisten mitzuarbeiten.

(OV)

Bezugsrahmen

Nachweise

Literatur

Kalender

M
T
W
T
F
S
S
30
31
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
1
2
3
4
5
6
7
8
9

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Amerikanische Vorbedingungen für die Bildung von Gewerkschaften, 14. August 1945“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3498_amerikanische-vorbedingungen-fuer-die-bildung-von-gewerkschaften> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/3498