Anordnungen für Flaggengebrauch am Volkstrauertag

 
Bezugsort(e)
Land Hessen
Themenbereich
Politik

Ereignis

Was geschah

Die Reichsbehörden ordnen an, dass in allen Ländern am Volkstrauertag (12. März als Gedenktag für die Gefallenen) neben den derzeitigen Reichsfarben Schwarz-Rot-Gold auch die früheren Reichsfarben Schwarz-Weiß-Rot auf Halbmast aufgezogen werden sollen. Das Zeigen von marxistischen Flaggen an Dienstwohnungen ist verboten.
Eine Reihe von rechtsorientierten Verbänden, darunter der Kyffhäuser-Bund und die Deutschnationale Volkspartei (DNVP) ersuchen die Reichsregierung, die Abänderung der derzeitigen Reichsfarben in Schwarz-Weiß-Rot raschestmöglich durchzuführen und eventuell schon provisorisch Verfügungen zu erlassen.
(OV)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Anordnungen für Flaggengebrauch am Volkstrauertag, 7. März 1933“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3456_anordnungen-fuer-flaggengebrauch-am-volkstrauertag> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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