Anordnungen für Flaggengebrauch am Volkstrauertag
Ereignis
Was geschah
Die Reichsbehörden ordnen an, dass in allen Ländern am Volkstrauertag (12. März als Gedenktag für die Gefallenen) neben den derzeitigen Reichsfarben Schwarz-Rot-Gold auch die früheren Reichsfarben Schwarz-Weiß-Rot auf Halbmast aufgezogen werden sollen. Das Zeigen von marxistischen Flaggen an Dienstwohnungen ist verboten.
Eine Reihe von rechtsorientierten Verbänden, darunter der Kyffhäuser-Bund und die Deutschnationale Volkspartei (DNVP) ersuchen die Reichsregierung, die Abänderung der derzeitigen Reichsfarben in Schwarz-Weiß-Rot raschestmöglich durchzuführen und eventuell schon provisorisch Verfügungen zu erlassen.
(OV)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Archiv der Gegenwart, 3, 1933, S. 731
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Anordnungen für Flaggengebrauch am Volkstrauertag, 7. März 1933“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3456_anordnungen-fuer-flaggengebrauch-am-volkstrauertag_anordnungen-fuer-flaggengebrauch-am-volkstrauertag> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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