Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Konkordatsstreit zwischen Bund und Ländern

 
Bezugsort(e)
Land Hessen
Themenbereich
Kirche und Religion · Politik

Ereignis

Was geschah

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entscheidet im Streit um die Gültigkeit des Reichskonkordats von 1933 gegen die von der Bundesregierung eingereichte Klage gegen die Länder Niedersachsen, Hessen und Bremen. Die Bundesregierung hatte die Auffassung vertreten, dass das am 20. Juli 1933 zwischen dem Vatikan und dem nationalsozialistischen Deutschen Reich geschlossene Konkordat weiterhin Gültigkeit besitze und nun durch die Schulgesetze der beklagten Länder Niedersachsen, Hessen und Bremen verletzt worden sei. Damit werde auch das Recht des Bundes auf Respektierung der für ihn verbindlichen internationalen Verträge berührt und die Pflicht zur Bundestreue verletzt.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass das Reichskonkordat zwar rechtmäßig zustande gekommen und weiterhin gültig sei, dass aber die Bundesländer nach dem Grundgesetz in der Gestaltung ihrer Schulverhältnisse souverän und nicht an das Reichskonkordat gebunden seien.
(OV)

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Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Konkordatsstreit zwischen Bund und Ländern, 26. März 1957“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3446_urteil-des-bundesverfassungsgerichts-im-konkordatsstreit-zwischen-bund-und-laendern> (aufgerufen am 25.11.2025)

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