Zeitweiliges Verbot mehrerer Zeitungen auch in Hessen
Ereignis
Was geschah
Die „Frankfurter Zeitung“ meldet am 3. März, dass die in Frankfurt am Main erscheinende sozialdemokratische „Volksstimme“ am Vortag bis einschließlich zum 15. März 1933 verboten worden ist. Vom Kasseler Polizeipräsidium wird das sozialdemokratische „Kasseler Volksblatt“ bis zum 16. März verboten.
(OV)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Frankfurter Zeitung, Reichsausgabe, 3.3.1933
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Zeitweiliges Verbot mehrerer Zeitungen auch in Hessen, 2. März 1933“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3426_zeitweiliges-verbot-mehrerer-zeitungen-auch-in-hessen_zeitweiliges-verbot-mehrerer-zeitungen-auch-in-hessen> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/3426_zeitweiliges-verbot-mehrerer-zeitungen-auch-in-hessen