Staatsgerichtshof lehnt Gutachten zum Fall Lewin in Offenbach ab
Ereignis
Was geschah
Der Hessische Staatsgerichtshof erklärt, dass er zum Fall des Offenbacher Chefarztes Dr. Herbert Lewin (1899–1982) kein Gutachten abgeben werde, da er nicht berufen sei, in die Tätigkeit der Spruchkammer einzugreifen, auch nicht durch die Erstattung von Gutachten. Der Staatsgerichtshof war von der Spruchkammer I in Frankfurt am Main um eine Entscheidung gebeten worden, ob sieben Mitglieder des Magistrats der Stadt Offenbach am Main im Fall des zum Chefarzt der Offenbacher Klinik berufenen Dr. Lewin gegen den Grundsatz der Gleichheit verstoßen hätten.
(OV)
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
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„Staatsgerichtshof lehnt Gutachten zum Fall Lewin in Offenbach ab, 18. Dezember 1949“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3425_staatsgerichtshof-lehnt-gutachten-zum-fall-lewin-in-offenbach-ab_staatsgerichtshof-lehnt-gutachten-zum-fall-lewin-in-offenbach-ab_staatsgerichtshof-lehnt-gutachten-zum-fall-lewin-in-offenbach-ab> (aufgerufen am 26.11.2025)
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