Festlegung der Diäten für die Mitglieder des Hessischen Staatsgerichtshofs
Ereignis
Was geschah
Das Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder des Hessischen Staatsgerichtshofs wird im Rechtsausschuss des Hessischen Landtags beraten. Der Ausschuss schlägt vor, dem Präsidenten des Staatsgerichtshofs Diäten von 200 DM monatlich zu zahlen, dem Vizepräsidenten des Gerichtshofs und dem Landesanwalt eine Entschädigung von 150 DM und dem Stellvertretenden Landesanwalt 100 DM pro Monat zu gewähren. Die Beisitzer des Gerichtshofs sollen ein Tagegeld von 30 DM und einen Zuschuss von 22 DM zu den Reisekosten erhalten.
(OV)
Bezugsrahmen
Indizes
Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 5.11.1950, S. 3
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Festlegung der Diäten für die Mitglieder des Hessischen Staatsgerichtshofs, 4. November 1949“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3404_festlegung-der-diaeten-fuer-die-mitglieder-des-hessischen-staatsgerichtshofs> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/3404