Abstellung von älteren SS-Angehörigen zur Verwaltung eingezogenen Kirchenguts

Ereignis

Was geschah

In einem geheimen Schreiben wendet sich der Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD (Sicherheitsdienst des Reichsführers SS) in Wiesbaden an das Hauptfürsorge- und Versorgungsamt der SS in Berlin. Er weist darauf hin, dass der Deutsche Reichsverein für Volkspflege und Siedlungshilfe e. V. in Berlin, der mit Einverständnis des Reichsführers SS (Heinrich Himmler) gegründet worden sei, die Aufgabe habe, Kirchengrundbesitz wie Klöster, konfessionelle Anstalten usw. den Kirchen zu entziehen und der Partei und ihren Gliederungen zur Verfügung zu stellen. Durch die enge Zusammenarbeit des SD, der Geheimen Staatspolizei und des Regierungspräsidenten in Wiesbaden als der staatlichen Aufsichtsbehörde über kirchliche Stiftungen sei es bisher gelungen, allein im Regierungsbezirk Wiesbaden der katholischen Kirche Klöster im Wert von 30 Millionen Reichsmark zu entziehen und sie der deutschen Volksgemeinschaft nutzbar zu machen. Jetzt werde der Zugriff auf weitere Klöster dadurch erschwert, dass keine geeigneten SS-Angehörigen als Verwalter zur Verfügung stünden. Der Inspekteur bittet darum das Hauptfürsorge- und Versorgungsamt der SS zu prüfen, ob nicht ältere SS-Angehörige oder vielleicht auch solche zur Verfügung stehen, die infolge einer Verwundung für den Dienst der Waffen nicht mehr in Frage kommen. Diese SS-Angehörigen könnten in Öffentlichen Anstalten des Regierungsbezirkes ausgebildet und damit in die Lage versetzt werden, Klöster mit ihrem wertvollen Grundbesitz zu verwalten, schriftlich und mündlich mit den verschiedenen Dienststellen zu verkehren, Anordnungen über den Betrieb der Landwirtschaft zu geben und sich gegenüber den anfänglich noch in den Klöstern befindlichen Klosterinsassen durchzusetzen. Für eine solche Ausbildung wird etwa eine Zeit von zwei Monaten notwendig sein. Er weist darauf hin, dass die in Frage kommenden Angehörigen der SS nicht ohne jede kirchliche Bildung sein sollten, da sie wenigstens am Anfang ihrer Tätigkeit mit kirchlichen Stellen und insbesondere Klosterinsassen zu tun hätten. In einem mehrtägigen Lehrgang könnten sie in die Mentalität der Kirche eingeführt und so auf ihre Tätigkeit ausgerichtet werden.
(OV)

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Nachweise

Literatur

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Abstellung von älteren SS-Angehörigen zur Verwaltung eingezogenen Kirchenguts, 9. April 1940“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3353_abstellung-von-aelteren-ss-angehoerigen-zur-verwaltung-eingezogenen-kirchenguts> (aufgerufen am 02.11.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/3353