Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes beseitigt Kommunalverfassung
Ereignis
Was geschah
Im Dezember 1933 verabschiedet das Preußische Staatsministerium ein Gemeindeverfassungsgesetz, mit dem 15 Gemeindeverfassungsgesetze in Preußen abgeschafft werden. Die bisherigen demokratischen Prinzipien der Kommunalverwaltung werden mit dem Satz beseitigt, dass für aus Wahlen hervorgegangene und beschließende Vertretungskörperschaften „nach Überwindung des Parteienstaates und angesichts des Grundsatzes der Führerverantwortlichkeit auch in den Gemeinden kein Raum mehr“ sei. Bürgermeister und Beigeordnete werden auf zwölf Jahre vom Staat berufen, die Beigeordneten im Einvernehmen zwischen Landrat und Gauleiter. Außerdem werden stets die oberste örtliche Leiter der NSDAP und der rangälteste Führer der SA oder der SS zu berufen. Bei der Berufung der übrigen Gemeinderäte seien die Berufsstände, die der Gemeinde ihr Gepräge geben, angemessen zu berücksichtigen.
(OV)
Bezugsrahmen
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Sachbegriffe
Nachweise
Literatur
- Wissemann, Chronik der Stadt Frankenberg an der Eder von ihren Anfängen bis 1995, Bd. 2, Frankenberg (Eder) 1996, S. 106
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes beseitigt Kommunalverfassung, 15. Dezember 1933“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3195_einfuehrung-des-preussischen-gemeindeverfassungsgesetzes-beseitigt-kommunalverfassung> (aufgerufen am 26.11.2025)
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