Erlass einer Amnestie im ehemaligen Großherzogtum Hessen

 

Ereignis

Was geschah

Die Regierung im ehemaligen Großherzogtum Hessen verkündet eine allgemeine Amnestie. Danach wird allen bereits verurteilten oder mit einem Strafbefehl versehenen Personen die Strafe erlassen, wenn sie noch nicht vollstreckt ist und höchstens drei Monate Gefängnis, drei Monate Festungshaft, Haft oder eine Geldstrafe von höchstens 1.000 Mark umfasst oder aus einem Verweis besteht. Bei noch nicht rechtskräftig gewordenen Strafen in dieser Höhe wird das Verfahren niedergeschlagen, wenn der Angeklagte keine Fortsetzung des Verfahrens wünscht. Die Amnestie erstreckt sich nicht auf Einziehungen.
(OV)

Bezugsrahmen

Nachweise

Literatur

  • Hessisches Regierungsblatt, Nr. 27, 15.11.1918, S. 239

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Erlass einer Amnestie im ehemaligen Großherzogtum Hessen, 15. November 1918“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3155_erlass-einer-amnestie-im-ehemaligen-grossherzogtum-hessen> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/3155