Erlass einer Amnestie im ehemaligen Großherzogtum Hessen
Ereignis
Was geschah
Die Regierung im ehemaligen Großherzogtum Hessen verkündet eine allgemeine Amnestie. Danach wird allen bereits verurteilten oder mit einem Strafbefehl versehenen Personen die Strafe erlassen, wenn sie noch nicht vollstreckt ist und höchstens drei Monate Gefängnis, drei Monate Festungshaft, Haft oder eine Geldstrafe von höchstens 1.000 Mark umfasst oder aus einem Verweis besteht. Bei noch nicht rechtskräftig gewordenen Strafen in dieser Höhe wird das Verfahren niedergeschlagen, wenn der Angeklagte keine Fortsetzung des Verfahrens wünscht. Die Amnestie erstreckt sich nicht auf Einziehungen.
(OV)
Bezugsrahmen
Indizes
Sachbegriffe
Nachweise
Literatur
- Hessisches Regierungsblatt, Nr. 27, 15.11.1918, S. 239
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Erlass einer Amnestie im ehemaligen Großherzogtum Hessen, 15. November 1918“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3155_erlass-einer-amnestie-im-ehemaligen-grossherzogtum-hessen_erlass-einer-amnestie-im-ehemaligen-grossherzogtum-hessen> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/3155_erlass-einer-amnestie-im-ehemaligen-grossherzogtum-hessen