Kooperationsvertrag Höchst - Cassella in Frankfurt

 

Ereignis

Was geschah

Die Generalversammlung der Farbwerke Hoechst stimmt einem Kooperationsvertrag mit den nordwestlich von Frankfurt am Main ansässigen „Farbwerken Leopold Cassella & Co.“ zu, durch den beide Unternehmen wechselseitige Kapitalverflechtungen und Lieferbeziehungen errichten. Die Mehrheitseigner der 1870 gegründeten Cassella-Werke, Leo Gans (1843–1935), Arthur Weinberg (1860–1943) und Carl Weinberg (1861–1943), tauschen bei diesem Zusammengehen zum sogenannten Zweibund ein Viertel ihrer Anteile gegen Aktien von Hoechst. Gleichzeitig verpflichtet sich die Firma Cassella, fortan auf die eigene Herstellung von Säuren, Anilin und Soda zu verzichten und ersatzweise aus Höchst zu beziehen. Die am Mainkur nordwestlich von Fechenheim beheimateten Cassella-Werke konzentrieren sich damit künftig ausschließlich auf die Herstellung von Farbstoffen. 1907 wird der „Zweibund“ durch den Beitritt der in Biebrich ansässigen "Chemischen Fabrik Kalle" zum „Dreibund“ erweitert.
(KU)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Kooperationsvertrag Höchst - Cassella in Frankfurt, 15. Oktober 1904“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/312_kooperationsvertrag-hoechst-cassella-in-frankfurt> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/312