Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Erhebung von Gemeindeabgaben in Hessen
Ereignis
Was geschah
Die Großherzogliche Regierung legt der Zweiten Kammer des Hessischen Landtags einen Gesetzentwurf zur Erhebung von Gemeindeabgaben vor, die als Ergänzungssteuern zur direkten Einkommens- und Realbesteuerung in Betracht kommen. Damit soll den Gemeinden, um ihnen gegenüber den stetig wachsenden Ausgaben neue Einnahmequellen zu ermöglichen und zugleich einen Ersatz für die demnächst wegfallenden Verbrauchssteuern zu schaffen, erlaubt werden, eine Wertzuwachssteuer, eine Billettsteuer und eine Tanzsteuer einzuführen. Vgl. 5. Juli 1905 und 20. Oktober 1905.
(OV)
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Erhebung von Gemeindeabgaben in Hessen, 21. Dezember 1904“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3010_vorlage-eines-gesetzentwurfs-zur-erhebung-von-gemeindeabgaben-in-hessen_vorlage-eines-gesetzentwurfs-zur-erhebung-von-gemeindeabgaben-in-hessen> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/3010_vorlage-eines-gesetzentwurfs-zur-erhebung-von-gemeindeabgaben-in-hessen