Erlass des preußischen Kultusministers zum Züchtigungsrecht der Lehrer

 
Bezugsort(e)
ohne Bezugsort in Hessen
Epoche
Kaiserreich

Ereignis

Was geschah

Der preußische Kultusminister Heinrich Konrad von Studt (1838–1921) gibt einen Erlass an die Regierungen der Provinzen über das Züchtigungsrecht der Lehrer heraus, wodurch frühere Erlasse vom 1. Mai 1899 und vom 27. Juli 1899 ungültig werden. Beim Züchtigungsrecht der Lehrer bleibt es damit bei den gesetzlichen Bestimmungen und den Erlassen vom 3. April und 22. Oktober 1888. Der Minister fügt ausdrücklich hinzu, er „erwarte eine maßvolle, die gesetzlichen Grenzen streng achtende Handhabung des nur für Ausnahmefälle bestimmten Züchtigungsrechts der Lehrer und die Vermeidung jeglichen Mißbrauchs.“
Der preussische Ministerialerlass vom 1. Mai 1899 versuchte die körperliche Züchtigung von Schülern weiter einzuschränken und an bestimmte Voraussetzungen zu binden. Der Erlass wurde kurze Zeit später durch eine Verfügung vom 27. Juli 1899 ergänzt, die sittlich-erzieherische und rechtliche Gesichtspunkten für die Anwendung und das Maß von Schulstrafen erläutert.
(OV/KU)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Erlass des preußischen Kultusministers zum Züchtigungsrecht der Lehrer, 19. Januar 1900“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3007_erlass-des-preussischen-kultusministers-zum-zuechtigungsrecht-der-lehrer> (aufgerufen am 26.11.2025)

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