Erklärung des 1. Mai 1919 zum Feiertag

 
Bezugsort(e)
ohne Bezugsort in Hessen

Ereignis

Was geschah

Das hessische Gesamtministerium gibt bekannt, dass der 1. Mai 1919 durch Beschluss der verfassunggebenden Volkskammer des Freistaates Hessen vom 11. Mai 1919 und durch Beschluss der Deutschen Nationalversammlung vom 15. Mai ein allgemeiner Feiertag ist und von der Bevölkerung wie insbesondere auch von den Behörden und Schulen, als allgemeiner Feiertag [...] zu beachten ist.
In der Nationalversammlung wie in der hessischen Volkskammer wird der 1. Mai jedoch nur für das Jahr 1919 zum Feiertag erklärt. In der Nationalversammlung scheitert die Einführung des „Tags der Arbeit“ als gesetzlichen Feiertags an der parlamentarischen Rechten und Teilen der Linken. Zum gesetzlichen Feiertag wird der 1. Mai im Reich erst mit Gesetz vom 10. April 1933 unter den Nationalsozialisten.
(OV)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/2805_erklaerung-des-1-mai-1919-zum-feiertag_erklaerung-des-1-mai-1919-zum-feiertag