Genehmigung des Titels Dr.-Ing. an der Technischen Hochschule Darmstadt

 

Ereignis

Was geschah

Die Promotionsordnung der Technischen Hochschule Darmstadt wird offiziell bestätigt. Damit erhält die Hochschule das Recht zur Verleihung des Titels Dr.-Ing. (Doktor-Ingenieur), den akademischen Grad des Doktors der Ingenieurwissenschaften. Großherzog Ernst Ludwig von Hessen (1868–1937) verlieh der Technischen Hochschule das Promotionsrecht bereits am 25. November 18991 und war am 6. Juli 1900 der erste, den die Technische Hochschule Darmstadt mit dem Doktor-Ingenieur ehrenhalber auszeichnete. Der akademische Grad Dr.-Ing. wird allerdings von den traditionellen Universitäten mit Ablehnung und Skepsis betrachtet. Entsprechende Widerstände aus weiten Kreisen der traditionell wertkonservativ ausgerichteten akademischen Welt führen dazu, dass für den neuen Doktorgrad der technischen Hochschulen besondere Unterscheidungsmerkmale durchgesetzt werden, die den Titel der Schreibweise nach vom etablierten (universitären) Doktorgrad abgrenzen sollen: so ist die eingedeutschte Schreibweise „Doktor“ (statt lateinisch „Doctor“) und ein Bindestrich, der bei den „klassischen“ Titeln nicht vorhanden ist, Pflicht. Daneben ist der Grad zur Unterscheidung von universitären Titeln in Frakturschrift hervorzuheben. Die Technische Hochschule promoviert am 8. März 1902 die ersten Absolventen Julius Adolf Möllinger aus Nürnberg und Ernst Friedrich Vetterlein (1873–1950) aus Leipzig.
(KU)

Bezugsrahmen

Nachweise

Fußnoten

  1. Etwa einen Monat früher war der Titel Dr.-Ing. zusammen mit dem Diplomgrad (Dipl.-Ing.) an den Technischen Hochschulen Preußens eingeführt worden, und zwar auf „Allerhöchsten Erlaß“ des Königs von Preußen anlässlich der Hundertjahrfeier der Technischen Hochschule Berlin am 19. Oktober 1899.

Literatur

Weiterführende Informationen

Kalender

M
T
W
T
F
S
S
27
28
29
30
31
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
1
2
3
4
5
6
7

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Genehmigung des Titels Dr.-Ing. an der Technischen Hochschule Darmstadt, 18. Juni 1901“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/267_genehmigung-des-titels-dr-ing-an-der-technischen-hochschule-darmstadt_genehmigung-des-titels-dr-ing-an-der-technischen-hochschule-darmstadt> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/267_genehmigung-des-titels-dr-ing-an-der-technischen-hochschule-darmstadt