Zwang zum Vornamenszusatz für alle jüdischen Personen

 

Ereignis

Was geschah

Nach der „Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ vom 17. August 1938 dürfen Juden nur noch Vornamen führen, die in den Richtlinien des Reichsinnenministeriums für Juden vorgesehen sind. Führen sie jedoch einen anderen Vornamen, müssen sie ab dem 1. Januar 1939 einen zusätzlichen Vornamen annehmen, „und zwar männliche Personen den Vornamen Israel, weibliche Personen den Vornamen Sara“. Diese Änderung muss dem zuständigen Standesamt umgehend angezeigt werden.
Juden sind damit verpflichtet, zum Beispiel bei Schriftverkehr einen dieser Namen anzugeben, der sie eindeutig als Jude bzw. Jüdin ausweist. Damit soll verhindert werden, dass Juden nicht sofort als Juden zu erkennen sind.
(OV)

Bezugsrahmen

Nachweise

Literatur

Weiterführende Informationen

  • Reichsgesetzblatt 1938, Teil I, S. 1044

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Zwang zum Vornamenszusatz für alle jüdischen Personen, 17. August 1938“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/2569_zwang-zum-vornamenszusatz-fuer-alle-juedischen-personen> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/2569