Gesetz zur Einrichtung des Regierungsbezirks Mittelhessen mit Sitz in Gießen

Der Regierungsbezirk Gießen
Ereignis
Was geschah
Der Hessische Landtag verabschiedet das „Gesetz zur Neuorganisation der Regierungsbezirke und der Landesplanung“. Es schafft die gesetzliche Grundlage für eine grundlegende Neuordnung der hessischen Regierungsbezirke. Mit Wirkung zum 1. Januar 1981 werden die Landkreise Limburg-Weilburg, Gießen, Lahn-Dill und Vogelsberg aus dem Regierungsbezirk Darmstadt ausgegliedert und bilden zusammen mit dem bisher zum Regierungsbezirk Kassel gehörenden Landkreis Marburg-Biedenkopf den neuen Regierungsbezirk Gießen. Das Land Hessen verfügt nun wieder über drei Regierungsbezirke, nachdem im Mai 1968 der neben Kassel und Darmstadt bestehende Regierungsbezirk Wiesbaden vollständig im Regierungsbezirk Darmstadt aufgegangen war und damit den zweitgrößten Regierungsbezirk in der Bundesrepublik überhaupt bildete1.
Hintergründe
Parallel zur Ankündigung des Hessischen Ministerpräsidenten, die erst 1977 geschaffene „Stadt Lahn“ als Zusammenschluss der Städte Gießen und Wetzlar wieder aufzulösen, bekräftigte die SPD-geführte Landesregierung unter Holger Börner (1931–2006) ihre Absicht, der Region Mittelhessen ein eigenständiges „regionalpolitisches und raumplanerisches Dach“ zu geben und den mittelhessischen Raum aus seiner „organisatorischen Randlage“ zu befreien2. Anlass für das Projekt gaben auch anhaltende Klagen aus Darmstadt, wo sich die Behörden in einem Zustand permanenter Überlastung befanden und wenig effiziente, nämlich viel zu lange Verwaltungswege nach Mittelhessen zu bewältigen hatten. Durch die Schaffung eines dritten Regierungsbezirks mit geografischem Schwerpunkt auf der Region des gescheiterten Projekts „Stadt Lahn“ versprach man sich nicht allein die Beseitigung des seit 1968 bestehenden drastischen Ungleichgewichts zwischen dem (sehr) „großen“ Regierungsbezirk Darmstadt und dem „klein(er)en“ Regierungsbezirk Kassel, sondern insbesondere auch die wirtschaftliche Stärkung des Planungsraums „Mittelhessen“, der so seiner fortschreitenden „Einbindung in den Sogbereich des Rhein-Main-Gebietes“ entgegenwirken konnte3.(KU)
Bezugsrahmen
Nachweise
Fußnoten
Literatur
Kalender
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gesetz zur Einrichtung des Regierungsbezirks Mittelhessen mit Sitz in Gießen, 15. Oktober 1980“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/2556_gesetz-zur-einrichtung-des-regierungsbezirks-mittelhessen-mit-sitz-in-giessen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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