Positive Stellungnahme der hessischen Regierung zur Wahlrechtsreform

 

Ereignis

Was geschah

Die Regierung des Großherzogtums Hessen antwortet in der Zweiten Kammer des Landtages (Landstände des Großherzogtums Hessen) im Ständehaus am Luisenplatz in Darmstadt auf den vor einiger Zeit von den Sozialdemokraten eingebrachten Antrag, das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlrecht für die Landtagswahlen, wie auch für die Gemeinde-, Kreis- und Provinzialvertretungen einzuführen. Das inzwischen durch die Osterbotschaft des größten deutschen Bundesstaates (Preußen) das allgemeine und geheime Wahlrecht zugesagt worden sei, sollten die hierüber zu erwartenden Verhandlungen abgewartet werden. Die großherzogliche Regierung halte es daher für nicht angebracht, zu dieser Zeit mit einer Vorlage zur Wahlrechtsreform an die Stände heranzutreten. Kaiser Wilhelm II. hatte in der „Osterbotschaft“ am 7. April 1917 zur Sicherung des sogenannten Burgfriedens (dem Zurückstellen von parteilichen Auseinandersetzungen auf den Gebieten der Innenpolitik und des Wirtschaftslebens während des Krieges) erklärt, das bisherige Dreiklassenwahlrecht in Preußen durch ein geheimes und direktes Wahlrecht zu ersetzen. Die von den konservativen Kräften im Reich gebilligten als „Oktoberreform“ angekündigten Verfassungsreformen entsprachen allerdings keineswegs in vollem Umfang den Forderungen der demokratischen Opposition und wurden zu Amtszeiten des Kaisers auch nicht umgesetzt.
(OV/KU)

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Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Positive Stellungnahme der hessischen Regierung zur Wahlrechtsreform, 10. Oktober 1917“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/2174_positive-stellungnahme-der-hessischen-regierung-zur-wahlrechtsreform> (aufgerufen am 25.11.2025)

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