Staatsvertrag Hessens mit Baden über die Gemeinde Kürnbach
Ereignis
Was geschah
Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags genehmigt den Staatsvertrag des Großherzogtums Hessen mit dem Großherzogtum Baden über die Auflösung des Kondominats an der Gemeinde Kürnbach. Der hessische Teil von Kürnbach wird damit gegen eine Entschädigung zum 1. Januar 1905 an Baden abgetreten. Das Großherzogtum Hessen verliert damit etwa 1000 Einwohner.
(OV)
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Nachweise
Literatur
Weiterführende Informationen
- Hessische Parlamentarismusgeschichte: Verhandlungen der zweiten Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen in den Jahren 1903/06. Protokolle, Bd. 2, S. 817-863 (eingesehen am 13.12.2021)
- Wikipedia: Kürnbach (eingesehen am 9.12.2023)
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Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Staatsvertrag Hessens mit Baden über die Gemeinde Kürnbach, 9. Dezember 1903“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/2166_staatsvertrag-hessens-mit-baden-ueber-die-gemeinde-kuernbach> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/2166