Beendigung der Beratungen zur Wahlrechtsreform im Hessischen Landtag

 
Bezugsort(e)
Großherzogtum Hessen
Epoche
Kaiserreich
Themenbereich
Politik

Ereignis

Was geschah

Die Zweite Kammer des hessischen Landtags (= die Landstände des Großherzogtums Hessen) in Darmstadt schließt die Beratung zum Entwurf über eine Wahlrechtsreform ab. Sie nimmt mit 32 gegen 4 Stimmen Artikel 4 an, der die Einführung der allgemeinen direkten und geheimen Wahlen zum Landtag vorsieht. Dagegen wird eine Wahlpflicht abgelehnt. Eine Einigung über die künftige Zusammensetzung der Zweiten Kammer kann nicht erzielt werden, sodass die Kammer mit großer Mehrheit beschließt, das bestehende Wahlgesetz bis zum 31. Dezember 1907 in Gültigkeit zu belassen. Das neue Wahlgesetz, das aus diesen Beschlüssen hervorgeht, wird angenommen.
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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Beendigung der Beratungen zur Wahlrechtsreform im Hessischen Landtag, 3. Juli 1902“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/2161_beendigung-der-beratungen-zur-wahlrechtsreform-im-hessischen-landtag> (aufgerufen am 26.11.2025)

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