Neue Regelungen der Getreide- und Fleischrationen

 
Bezugsort(e)
ohne Bezugsort in Hessen
Epoche
Kaiserreich

Ereignis

Was geschah

Vom Kriegsernährungsamt im Reich werden die neuen Regelungen der Rationen bekannt gemacht: „Mitte August 1917 wird die allgemeine Kopfration an Mehl für die Versorgungsberechtigten von 170 Gr. auf 220 Gr. Täglich erhöht (vor dem 15. April 1917 betrug die allgemeine Kopfration 200 Gr., während weitere 20 Gr. in Streckmitteln, soweit solche zur Verfügung standen, gegeben wurden). Den Wochentag des Eintritts der Aenderung bestimmen die Kommunen entsprechend ihrer Versorgungswoche. Von demselben Zeitpunkt ab kommt die seit Mitte April 1917 gewährte verbilligte Fleischzulage von wöchentlich 250 Gr. Wieder in Fortfall. Für die Bemessung der Schwer- und Schwerstarbeiterzulagen und des Mehlersatzes für fehlende Kartoffeln bleiben, die zurzeit bestehenden Bestimmungen unverändert. – Anfang Oktober 1917 ist auf Grund der bis dahin vorzunehmenden Ernteschätzung und Viehzählung die zu verteilende Kopfmenge an Mehl, Fleisch und Kartoffeln erneut festzusetzen. – Die den Getreideselbstversorgern zustehende Menge an Brotgetreide ist durch Beschluß des Bundesrates vom 1. Aug. ab auf den bis zum 15. April in Geltung gewesenen Satz von 9 Klg. Monatlich wieder erhöht worden“.
(OV)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Neue Regelungen der Getreide- und Fleischrationen, 20. Juli 1917“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/2075_neue-regelungen-der-getreide-und-fleischrationen> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/2075