Einberufung der Deutschen Nationalversammlung

 
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Themenbereich
Politik

Ereignis

Was geschah

Im Reichsanzeiger wird eine Verordnung der Reichsregierung veröffentlicht, mit der die Mitglieder der am 19. Januar gewählten Verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung für den 6. Februar nach Weimar einberufen werden. Zugleich wird der Staatssekretär des Innern, Dr. Hugo Preuß (1860–1925), durch diese Verordnung „mit den zu diesem Zwecke nötigen Vorbereitungen beauftragt“. Die Deutsche Nationalversammlung tagt vom 6. Februar bis zum 11. August 1919 im Hoftheater der Stadt Weimar (Thüringen), das am Tag der Wahl zur Verfassungsgebenden Nationalversammlung in Deutsches Nationaltheater Weimar umbenannt worden ist. Dort wählt die Nationalversammlung am 11. Februar den bisherigen Regierungschef Friedrich Ebert (1871–1925; SPD) zum vorläufigen Reichspräsidenten, nachdem tags zuvor das „Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt“ zur Regelung der Regierungsgewalt in der Übergangsphase vom Kaiserreich zur Weimarer Republik in Kraft tritt. Ebert beauftragt Philipp Scheidemann (1865–1939; SPD) mit der Bildung einer Koalitionsregierung aus Vertretern der SPD, des katholischen Zentrums und der linksliberalen Deutschen Demokratischen Partei, die am 13. Februar zum ersten Mal zusammentritt.
(OV/KU)

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