Verhandlungen des Landtags im Großherzogtum Hessen
Ereignis
Was geschah
Die Zweite Kammer nimmt das Kriegsbudget unverändert an, das heißt die Finanzgesetze von 1914 werden einfach auf das Jahr 1915 erstreckt. Ein Antrag des Abgeordneten Wilhelm Dorsch (1868–1939; Bauernbund), die Besitztümer des Prinzen Ludwig von Battenberg und das Schloss Heiligenberg zu beschlagnahmen, wird abgelehnt, nachdem der Staatsminister die Beschlagnahme vom rechtlichen und praktischen Standpunkt aus als nicht angängig bezeichnet hat, zumal die Verwaltung des Schlosses erheblich teurer würde als die Erträgnisse.
Die Erste Kammer schließt sich in allen Punkten den Beschlüssen der Zweiten Kammer an. Beide Häuser werden auf unbestimmte Zeit vertagt.
(OV)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Schulthess' europäischer Geschichtskalender, 1915, S. 154.
Kalender
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Verhandlungen des Landtags im Großherzogtum Hessen, 29.-31. März 1915“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/1881_verhandlungen-des-landtags-im-grossherzogtum-hessen> (aufgerufen am 26.11.2025)
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