Verhandlungen des Landtags im Großherzogtum Hessen

 
Bezugsort(e)
Großherzogtum Hessen
Epoche
Kaiserreich
Themenbereich
Politik

Ereignis

Was geschah

Die Zweite Kammer nimmt das Kriegsbudget unverändert an, das heißt die Finanzgesetze von 1914 werden einfach auf das Jahr 1915 erstreckt. Ein Antrag des Abgeordneten Wilhelm Dorsch (1868–1939; Bauernbund), die Besitztümer des Prinzen Ludwig von Battenberg und das Schloss Heiligenberg zu beschlagnahmen, wird abgelehnt, nachdem der Staatsminister die Beschlagnahme vom rechtlichen und praktischen Standpunkt aus als nicht angängig bezeichnet hat, zumal die Verwaltung des Schlosses erheblich teurer würde als die Erträgnisse. Die Erste Kammer schließt sich in allen Punkten den Beschlüssen der Zweiten Kammer an. Beide Häuser werden auf unbestimmte Zeit vertagt.
(OV)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Verhandlungen des Landtags im Großherzogtum Hessen, 29.-31. März 1915“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/1881_verhandlungen-des-landtags-im-grossherzogtum-hessen_verhandlungen-des-landtags-im-grossherzogtum-hessen> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/1881_verhandlungen-des-landtags-im-grossherzogtum-hessen