Bekanntmachung zur Ablieferung von Bronzeglocken
Ereignis
Was geschah
Die „Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme, Bestandserhebung und Enteignung sowie freiwillige Ablieferung von Glocken aus Bronze“ wird veröffentlicht. Mit der Durchführung werden die Kommunalverbände im Reich beauftragt, das heißt in der Regel die Bürgermeisterämter. Die Kirchengemeinden erhalten dafür eine finanzielle Entschädigung, die bei Geläuten mit einem Gesamtgewicht bis zu 665 Kilogramm je 3,50 Mark pro abgeliefertes Kilo Bronze beträgt, für Geläuten mit dem darüber liegenden Gesamtgewicht je 2 Mark pro Kilo und eine Grundgebühr von 1.000 Mark. Den Gemeinden bleiben vorläufig für den Gottesdienst nur unmittelbar benötigte „Läuteglocken“. Glocken mit besonderem wissenschaftlichen, geschichtlichen oder Kunstwert konnten von der Ablieferung vorläufig zurückgestellt werden.
(OV)
Bezugsrahmen
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Sachbegriffe
Nachweise
Literatur
- Gießener Anzeiger, Nr. 51 Erstes Blatt, 1.3.1917, S. 2: Aus Stadt und Land, Online-Ausgabe: Der Erste Weltkrieg im Spiegel hessischer Regionalzeitungen
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bekanntmachung zur Ablieferung von Bronzeglocken, 1. März 1917“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/1797_bekanntmachung-zur-ablieferung-von-bronzeglocken> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/1797