Verhängung eines Uniformverbots in Preußen
Ereignis
Was geschah
Der preußische Innenminister Heinrich Waentig (1870–1943) verhängt ein Uniformverbot. Im April ist in Hessen, und im Juni in Bayern bereits ein ähnliches Gesetz erlassen worden.
Inwieweit es gerade die nationalsozialistischen Organisationsstrukturen schwächt, ihren paramilitärischen Habitus nicht mehr frei auf der Straße präsentieren zu können, ist umstritten. Nach einem Beschluss der SA-Führung wird das öffentliche Auftreten unverändert weitergeführt, jedoch in weißen statt braunen Hemden. Unter Parolen wie „Wir wollen keine feige Zurückhaltung mehr üben“ ruft die NSDAP auch zu Kundgebungen als direkte Antwort auf das Uniformverbot auf.
Das Verbot ist im Einzelfall zudem schwer umsetzbar, da es sich nicht eigentlich um eine polizeiliche Verfügung, sondern um eine interne Dienstanweisung der Polizei handelt. Was genau ein Bestandteil einer Uniform oder ein Abzeichen ist, kann sehr unterschiedlich streng ausgelegt werden.
(JH)
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Sachbegriffe
Nachweise
Literatur
- Reichardt, Faschistische Kampfbünde, 2. Aufl., Köln u. a. 2009, S. 232
- Frenz, Aufstieg des Nationalsozialismus in Kassel, 1983, S. 70
- Schön, Die Entstehung des Nationalsozialismus in Hessen, Meisenheim am Glan 1972, S. 171
Weiterführende Informationen
- Wikipedia: Heinrich Waentig (eingesehen am 11.6.2020)
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Verhängung eines Uniformverbots in Preußen, 11. Juni 1930“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/1759_verhaengung-eines-uniformverbots-in-preussen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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