Eingliederung der evangelischen Jugendverbände in die Hitlerjugend

 
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ohne Bezugsort in Hessen
Themenbereich
Kirche und Religion · Politik

Ereignis

Was geschah

Ludwig Müller (1883–1945), seit 27. September Nachfolger des im Juni zurückgetretenen Theologen Friedrich von Bodelschwingh (1877–1946) im Amt des Reichsbischof der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK), führende Kraft in der Bewegung der Deutschen Christen und Vertrauensmann Hitlers für Kirchenfragen, verfügt kraft eines mit Reichsjugendführer Baldur von Schirach (1907–1974) abgeschlossenen Eingliederungsvertrags die Überführung aller Mitglieder evangelischer Jugendverbände unter 18 Jahren in die Hitlerjugend (HJ). Von der Maßnahme, die gegen den Willen zahlreicher Jugendverbände durchgeführt wird und Proteste hervorruft, sind etwa eine halbe Millionen junge Menschen betroffen. Müller hatte die Verhandlungen mit von Schirach eigenmächtig aufgenommen, wohl wissend, dass innerhalb der evangelischen Kirchenführung unterschiedliche Einschätzungen zum NS-Regime existieren. Schirach hatte per Erlass vom 29. Juli 1933 die Doppelmitgliedschaft in der HJ und in konfessionellen Jugendorganisationen verboten, weshalb die Entscheidung Müllers auch als Reaktion auf diesen Schritt zu interpretieren ist. Das Übereinkommen räumt der nicht-kirchlichen NS-Jugendarbeit deutlichen Vorrang ein, nur zwei Nachmittage und zwei Sonntage im Monat sind für die religiöse Erziehung vorgesehen.Die Überführung der evangelischen Jugendverbände in die HJ wird von Müller Anfang 1934 durch den Erlass eines entsprechenden Kirchengesetzes auch kirchenrechtlich verankert. Die Hoffnung vieler Mitglieder auf eine jugendmissionarische Durchdringung der HJ-Gruppen erweist sich durch die rigorose Einschränkung der kirchlichen Jugendarbeit bald als Irrglauben. Zahlreiche Gruppierungen bemühen sich daraufhin dennoch, eine eigenständige Jugendarbeit aufrechtzuerhalten, so zum Beispiel auch der in Frankfurt am Main entstandene evangelische Pfadfinderbund „Evangelisches Jungmännerwerk“ (EJW; nannte sich seit 1932 auch „Eichenkreuz-Sturmschaft“), die innerhalb der HJ-Organisation 1934 eine eigene Mitarbeiterschaft gründet.
(KU)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Eingliederung der evangelischen Jugendverbände in die Hitlerjugend, 19. Dezember 1933“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/1699_eingliederung-der-evangelischen-jugendverbaende-in-die-hitlerjugend_eingliederung-der-evangelischen-jugendverbaende-in-die-hitlerjugend> (aufgerufen am 26.11.2025)

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