Volksabstimmung zur Herabsetzung des Wahlalters

 
Bezugsort(e)
Land Hessen · Wiesbaden
Themenbereich
Politik

Ereignis

Was geschah

In einer Volksabstimmung sprechen sich zwei Drittel der Teilnehmer für eine Herabsetzung des Wahlalters in Hessen aus. Die Herabsetzung des Wahlalters von 21 auf 18 Jahre soll bei der kommenden Landtagswahl im Herbst etwa 190.000 jungen Erstwählern unter 21 Jahren die Möglichkeit geben, die Verhältnisse im Hessischen Landtag mitzubestimmen.
Die in Vorbereitung des am 8. November 1970 anstehenden Wahltermins durchgeführte Volksabstimmung über die Herabsetzung des Wahlalters bietet nicht mehr die bei den vorausgegangenen Landtagswahlen 1962 und 1966 bestehende Möglichkeit zur Vorauswahl, bei der die Wähler noch vor dem eigentlichen Wahltermin ihre Stimme im Wahlbüro abgeben konnten. Dieses Verfahren wird durch die zum Abstimmungstermin am 8. März erstmalig auch in Hessen durchgeführte Briefwahl ersetzt.
Eine Besonderheit in Bezug auf das Wahlalter besteht in Hessen bis heute fort: Hessen das einzige Bundesland, in dem das passive Wahlrecht bei Landtagswahlen – also das Recht, sich als Kandidat für den Hessischen Landtag aufstellen zu lassen und gewählt zu werden – erst ab einem Alter von 21 Jahren gewährt wird.
(OV / KU)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Volksabstimmung zur Herabsetzung des Wahlalters, 8. März 1970“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/1274_volksabstimmung-zur-herabsetzung-des-wahlalters> (aufgerufen am 28.11.2025)

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