Zulassung von politischen Parteien in Hessen

 
Bezugsort(e)
Groß-Hessen
Themenbereich
Politik

Ereignis

Was geschah

Die amerikanische Militärregierung erlaubt nach dem Abschluss des Potsdamer Abkommens die Gründung von „antifaschistischen Parteien“ auf Kreisebene. Diese gingen zu großen Teilen aus sogenannten Antifaschistischen Ausschüssen hervor, innerhalb derer sich Widerstandsgruppen und Verfolgte des NS-Regimes parteiübergreifend für einen geordneten Neuaufbau und die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung einsetzten. Nach der Zulassung von Parteien verschwinden diese Ausschüsse rasch wieder. Es bilden sich lokale Verbände der SPD, KPD, CDU und der 1948 in FDP umbenannten Liberal-Demokratischen Partei (LDP). Diese Gründungen sind Ergebnis einer amerikanischen Regulierungspraxis, die darauf zielt, durch Schaffung eines Vierparteiensystems eine Polarisierung und Zersplitterung des Parteienspektrums zu unterbinden. Im November 1945 erfolgt die landesweite Zulassung politischer Parteien.
(CP)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Zulassung von politischen Parteien in Hessen, 27. August 1945“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/126_zulassung-von-politischen-parteien-in-hessen> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/126