Frankfurter Magistrat beschließt zeitweiligen Abriss der Hauptwache

 

Ereignis

Was geschah

Aufgrund des Beschlusses des Frankfurter Magistrats, alle Anlagen rund um den Bau der U- und S-Bahn in einem Zeitfenster zu bauen und dem Risiko des durch die unter der Hauptwache geplanten Bauarbeiten für die Errichtung einer Einkaufspassage, wird die Hauptwache zeitweilig entfernt. Während die Frontseite dem Vorverkaufskiosk der Städtischen Bühnen Frankfurt für die Zeit der Bauarbeiten zur Verfügung gestellt wird, werden die anderen Gebäudeteile bis 1968 eingelagert. Nach Beendigung der Bauarbeiten sollen diese wieder zusammengefügt werden und an ihrem ursprünglichen wiederaufgebaut werden.1 Ein Teil der Arbeiten rund um Abbau und Neuaufrichtung werden rund 1,7 Mio. DM kosten.2
(FW)

Bezugsrahmen

Nachweise

Fußnoten

  1. Vgl. Franz, Chronik Hessens, S. 453; Frankfurter Allgemeine Zeitung, 30.12.1965, S. 23: Frankfurt am Main im Jahre 1965.
  2. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 4.10.1966, S. 21: Abschied von der Hauptwache; Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.11.1952, S. 14: Die Hauptwache wird ein großer Platz.

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Frankfurter Magistrat beschließt zeitweiligen Abriss der Hauptwache, 25. Januar 1966“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/1214_frankfurter-magistrat-beschliesst-zeitweiligen-abriss-der-hauptwache_frankfurter-magistrat-beschliesst-zeitweiligen-abriss-der-hauptwache> (aufgerufen am 26.11.2025)

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