Bundesverfassungsgericht gibt Klage Hessens gegen Fernseh-Gründung statt
Ereignis
Was geschah
Das Bundesverfassungsgericht erkennt auf Antrag Hessens die Gründung einer „Deutschland-Fernseh-GmbH“ durch die Bundesregierung als verfassungswidrig an. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer beschließen daraufhin in einem Staatsvertrag die Errichtung einer Länderanstalt mit Sitz in Mainz.
(OV)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 443
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bundesverfassungsgericht gibt Klage Hessens gegen Fernseh-Gründung statt, 28. Februar 1961“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/1129_bundesverfassungsgericht-gibt-klage-hessens-gegen-fernseh-gruendung-statt> (aufgerufen am 25.11.2025)
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