Thüngen, Neidhart von

 
belegt seit
16.3.1491
belegt bis
5.5.1519
Beruf
Ritter, Diener, Amtmann

Andere Namen

Weitere Namen

Thüngen, Neithart%von

Familie

Verwandte

Thüngen, Fritz von <Bruder>

Leben

Aus der Biografie

Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Ritter, wird 1491 März 16 von Landgraf Wilhelm III. auf 3 Jahre zum Diener mit 4 oder 5 reisigen Pferden bestellt, ausgenommen gegen Herzog Georg von Nieder- und Oberbayern, den Bischof von Würzburg und die Ritterschaft des Landes Franken, es sei denn, daß sie unrechtmäßige Fehden gegen den Landgrafen führten. Er erhält jährlich 40 fl. Dienergeld aus der Marburger Kammer zu Martini, die Hofkleidung und, wenn er bei Hofe ist, wie andere Diener Futter und Mahl. Im landgräflichen Dienst werden ihm Futter und Mahl, Nagel und Eisen verabfolgt und reisiger Schaden ersetzt1. Am gleichen Tage erhält sein Vetter Siegmund von Thüngen die gleiche Bestallung, die vor allem gegen Erzbischof und Erzstift Mainz gerichtet ist2. 1493 Dezember 26 erhalten beide, Neidhart und Siegmund, Ritter, zu Martini 80 fl. als Dienstgeld laut Bestallung3. 1497 November 4 weilt Neidhart im Gefolge des Fuldaer Abtes beim Empfang der Braut Landgraf Wilhelms II., Herzogin Jolanthe von Lothringen, in Fritzlar4. 1500 Januar 3 stellt Landgraf Wilhelm III. Neidhart (wohnhaft zu Sottenberg) und Anton von Bibra eine Obligation über 2000 fl. aus, die sie ihm zum Ankauf der Stadt Mainbernheim geliehen haben5. 1507 März 16 werden Ritter Neidhart und Friedrich von Thüngen von Landgraf Wilhelm II. auf 3 Jahre zu Dienern mit 8 gerüsteten Pferden bestellt, wobei die Bestallung nach Ablauf der 3 Jahre stillschweigend weiterläuft, wenn sie nicht von einer Seite gekündigt wird. Jeder von ihnen erhält dafür zu Lätare aus der Kammer 50 fl. Entstehen zwischen dem Landgrafen und denen von Thüngen Streitigkeiten [wegen Ersatz des reisigen Schadens], so sollen sie durch Hofmeister und Marschall gütlich oder rechtlich geschlichtet oder entschieden werden6. 1510 April 29 quittieren die Brüder Neidhart, Ritter, und Fritz von Thüngen den Regenten über 100 fl. Dienstgeld7. An Neidhart versetzt Landgräfin Anna die Jüngere 1516 Februar 26 als Pfandinhaberin die Hälfte von Stadt, Schloß, Amt und Gericht Brückenau und Schildeck für 1000 fl.8. Amtmann zu Brückenau (1519 Mai 5)9.

Nachweise

Fußnoten

  1. Urkk., Bestallungen.
  2. Urkk. Bestallungen. – Kopiar 17 Nr. 50. – In den Jahren 1498/99 dient ein Götz von Thüngen Landgraf Wilhelm II. (wohl als reisiger Diener) (Rechn. I, Gudensberg 61/15 II Bl. 11, 12v.).
  3. Rechn. I, Marburg Kammerschreiber (4/10 Bel.). – Vgl. auch ebd. Marburg, Hofmeister (10/7 Bl. 9).
  4. Rechn. I, Gudensberg (61/13 U Bl. 16v.).
  5. Urkk., Passiv-Schuldverschreibungen: von Bibra.
  6. Kopiar 13 Nr. 201. – Kopiar 130 Nr. 64.
  7. Rechn. I, Kassel Kammerschreiber (12b/6 Bel.).
  8. Das reichsritterschaftliche Geschlecht der Freiherrn von Thüngen (1926) S. 186 f.
  9. Best. 3, Politisches Archiv Philipps d. Grm. Nr. 87.

Quellen

Literatur

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Thüngen, Neidhart von“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/22850_thuengen-neidhart-von> (aufgerufen am 19.04.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

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