Riedesel zu Eisenbach, Hermann IV.

 
geboren
um 1463
gestorben
1529
Beruf
Diener, Amtmann, Rat, Erbmarschall, Oberamtmann, Statthalter, Hofrichter

Familie

Vater

Riedesel zu Eisenbach, Hermann III., † zwischen 21.11.1500 und 7.3.1501, belegt 1442, Bürge, Erbmarschall, Rat, Hofmeister

Verwandte

Leben

Aus der Biografie

Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Sohn Hermanns (III.) und Bruder Theodors, wird 1482 als Zwanzigjähriger1 von Herzog Wilhelm von Sachsen auf 4 Jahre zum Diener von Haus aus angenommen2, quittiert aber schon 1488 April 26 über den Ersatz seines Pferdeschadens, den er im Dienst Landgraf Wilhelms III. erlitten hat3. Amtmann zu Hauneck 1495 Juli 134, Rat Landgraf Wilhelms II. 15005, wird 1501 November 6 zusammen mit seinem Bruder Theodor von Landgraf Wilhelm II. mit dem hessischen Erbmarschallamt belehnt6 und 1506 August 11 vom Landgrafen zum Mitglied der Kontrollkommission der von ihm für die Zeit nach seinem Tode eingesetzten Vormünder und Testamentsvollstrecker bestimmt7 und soll, falls einer von diesen stirbt, als Nächstberechtigter an dessen Stelle treten8. Im Testament des Landgrafen von 1508 Januar 29 wird er dann neben der Landgräfin Anna zum Mitvormund eingesetzt9, zugleich ordnet der Landgraf an, daß sich Riedesel (und Konrad v. Mansbach) stets bei seiner hinterlassenen Gemahlin bei Hofe aufhalten sollen10, womit seine künftige exponierte Stellung bestimmt ist. 1507 Juni 15 wird er auf ein Jahr zum Oberamtmann der Obergrafschaft Katzenelnbogen bestellt mit denselben Verpflichtungen wie Hermann von Reckerode als Oberamtmann der Niedergrafschaft11. Riedesel erhält 60 fl. Dienst- und Fleischgeld, 6 Fd. Wein, einmal Hofkleidung im Jahr, 48 Mainzer Ml. Korn, 240 Oppenheimer MI. Hafer, 60 Gänse, 200 Hühner, 50 Schafkäse, Bichelmast für 50 Schweine, die Fischwasser in Trebur und Astheim sowie Kost und Lohn für Koch und Hausmagd. Sein reisiges Gesinde muß er selbst verköstigen, erhält aber für seinen Burggrafen 1 Fd. Wein 8 MI. Korn und 5 fl. Fleischgeld und für die anderen je 4 Ohm Wein und ebensoviel Korn und Fleischgeld; dazu bekommt er für seine Pferde und 8 Kühe Rauhfutter12. Oberamtmann 1508 Juli 1713. Nach dem Tode Landgraf Wilhelms II. wird er von den sächsischen Herzögen als Obervormündern Landgraf Philipps zum Regenten bestimmt14 und auch von den hessischen Ständen zunächst als solcher vor gut gerumt15 als ein from edelman16. Gemäß den testamentarischen Bestimmungen Landgraf Wilhelms II. hält er seine Beziehungen zu dessen Witwe, Landgräfin Anna d. J. aufrecht, und begleitet sie im November 1509 zum Mühlhäuser Schiedstag17 zur Schlichtung ihrer Differenzen mit den hessischen Ständen, die ihr Regiment ablehnen, durch die Räte der sächsischen Obervormünder. Diese dringen darauf, daß die hessischen Stände Riedesel und Mansbach als Regenten anerkennen18, diese weisen aber nunmehr auch Riedesel zurück, darumb, das er bei der lantgrafin und nicht bei der lantschaft gestanden19. In dem Vertrag, den dann die kaiserlichen Gesandten zwischen der Landgräfin Anna und den hessischen Ständen 1510 Juli 24 zustandebringen, soll Riedesel auf Befehl und Geheiß der sächsischen Fürsten in grossen sachen und zu den rechnungen der Regenten zugezogen werden, aber verpflichtet sein, sie geheim zu halten, jedoch der Landgräfin Anna, solange sie Witwe ist, davon Kenntnis geben20, Ludwig von Boyneburg und seine Mitregenten haben jedoch diesen Vertragspunkt nicht gehalten, sondern Riedesel praktisch von der Kenntnis der Regierungshandlungen ausgeschlossen21, was ihr entscheidender Fehler war22. So wird Riedesel zwangsläufig zum unbedingten Parteigänger der Landgräfin und (im Verein mit Schrautenbach) führender Opponent gegen die Regenten. Er unterzeichnet daher als erster das Landtagsausschreiben Annas und ihrer Anhänger von 1513 Dezember 22, durch das die hessischen Stände auf den 9. Januar 1514 nach Felsberg beschieden werden23, womit der Sturz der Regentschaft und die Rückkehr der Landgräfin Anna d. J. zum Regiment eingeleitet war. Riedesel wird demgemäß in der Treysaer Einung der hessischen Stände mit Landgräfin Anna von 1514 Februar 10 zum Mitglied des landständischen Ausschusses bestimmt24, was auf dem Homberger Landtag Ende April 1514 bestätigt wird25. Er gehört damit zu den verordneten Räten der Landgräfin26, die er im Oktober und November 1514 nach Innsbruck zum Kaiser27 und im Mai 1515 nach Augsburg vor den Kaiser zur endgültigen Auseinandersetzung mit den sächsischen Obervormündern begleitet28 und ist auch sonst in diesen und den folgenden Jahren einer der tätigsten Ratgeber und Helfer der Landgräfin29. 1515 Februar 28 quittiert er dem Kammerschreiber über seinen Jahressold von 100 fl.30. 1519 Oktober 9 ist er Statthalter an der Lahn und bis zu seinem Tode im Jahr 1529 im Dienst Landgraf Philipps31. – Die entscheidende politische Rolle, die Riedesel in den hessischen Ständekämpfen unter Landgräfin Anna gespielt hat, ist bis in das Liedgut der Zeit vorgedrungen, denn in einem solchen Liede heißt es:
Zu ihm [dem „Schreiber“ Schrautenbach] hat sich gesellet
Herman ist er genant
Die weis ihm wol gefellet:
Regirn das Hessenland!
32.

Nachweise

Fußnoten

  1. Er war nach Becker a.a.O. um 1463 geboren.
  2. Becker, Die Riedesel III S. 5.
  3. Rechn. I, Marburg Kammerschreiber (4/6 Bel.).
  4. Becker, Die Riedesel III S. 9, 36.
  5. Gundlach III S. 208.
  6. Becker, Die Riedesel III S. 116.
  7. Glagau, Landtagsakten S . 5.
  8. Ebd. S. 7 Anm. 1.
  9. Ebd. S. 4.
  10. Ebd. S. 10.
  11. Siehe dort.
  12. Kopiar 13 Nr. 266.
  13. Becker, Die Riedesel III S. 37.
  14. Glagau, Landtagsakten S. 29.
  15. Ebd. S. 30, 53.
  16. Ebd. S. 57.
  17. Rechn. I, Lichtenau (72/2 Bl. 16). Die umfänglichen Verhandlungen auf diesem Tage bei Glagau, Landtagsakten S. 49 ff.
  18. Ebd. S. 70.
  19. Ebd. S. 71. In Anbetracht dessen und der anschließenden Zurücksetzungen (s. zu Anm. 20-22) ist „die Stellung des Erbmarschalls Hermann Riedesel“ keineswegs „sehr auffällig“ (Schenk zu Schweinsberg, Landgraf Philipp S. 88 f.). Schenk tut sich bei seiner Verteidigung der Stände schwer mit Riedesel, der „trotz seiner unglücklichen Führung im Feldzug gegen Sickingen bei Anna und ihrem Sohn in voller Gnade blieb“, so daß ihm nur die Annahme übrigbleibt, „daß er ein persönlicher Anhänger der Fürstin war“.
  20. Glagau, Landtagsakten S. 116.
  21. Darüber klagt Anna schon 1510 Oktober 14 (ebd. S. 124, 149 Anm.).
  22. Dieses Fehlverhalten wird den Regenten in den folgenden Auseinandersetzungen immer wieder vorgehalten (ebd. S. 179, 255 u. a.).
  23. Ebd. Nr. 64.
  24. Ebd. S. 194.
  25. Ebd. S. 346.
  26. Ebd. S. 351.
  27. Rechn. I, Kassel Kammerschreiber (11/10 Bl. 34v. und Kasten 18 Nr. 3).
  28. Ebd. 11/11 Bl. 48. Die zugehörigen Akten bei Glagau, Landtagsakten S. 416 ff.
  29. Siehe ebd. Index.
  30. Rechn. I, Kassel Kammerschreiber (13a/5b Bel.).
  31. Gundlach III S. 208. – Von 1524–1528 war Riedesel auch Hofrichter in Marburg.
  32. Glagau, Landtagsakten S. 572. Diese Liedaussage akzentuiert den Herrschaftswillen und -anspruch Riedesels so deutlich, daß nicht daran zu zweifeln ist, daß sein Widerstand gegen die Machtanmaßung des Landvogtes und Regenten Ludwig von Boyneburg, die zu seiner Machtausschließung geführt hatte, das wichtigste Motiv für seine Unterstützung der Landgräfin Anna war, der er sich allerdings auch in hohem Maße persönlich verbunden fühlte, wie die „besondere Gnade“ beweist, mit der sie ihm geneigt war (vgl. dazu auch Schenk zu Schweinsberg, Landgraf Philipp S. 89).

Quellen

Literatur

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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„Riedesel zu Eisenbach, Hermann IV.“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/22107_riedesel-zu-eisenbach-hermann-iv> (aufgerufen am 21.04.2026)

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