Holstein-Schauenburg, Anton Graf von
Leben
Aus der Biografie
Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Wird 1499 Juni 25 von Landgraf Wilhelm II. gegen 50 fl. zum 24. Juni aus der Kasseler Kammer zum Rat auf Lebenszeit bestellt1 und erhält dieses Ratsgeld noch 1506 Juni 292 und 1516 August 73. 1514 Februar 11 warnen die Landgräfin Anna und die hessischen Stände ihn vor den Machenschaften und Verleumdungen Ludwigs von Boyneburg und seiner Anhänger und bitten ihn gegebenenfalls gegen diese um Beistand4.
Wird 1499 Juni 25 von Landgraf Wilhelm II. gegen 50 fl. zum 24. Juni aus der Kasseler Kammer zum Rat auf Lebenszeit bestellt1 und erhält dieses Ratsgeld noch 1506 Juni 292 und 1516 August 73. 1514 Februar 11 warnen die Landgräfin Anna und die hessischen Stände ihn vor den Machenschaften und Verleumdungen Ludwigs von Boyneburg und seiner Anhänger und bitten ihn gegebenenfalls gegen diese um Beistand4.
Nachweise
Fußnoten
Quellen
Literatur
- Demandt, Der Personenstaat der Landgrafschaft Hessen im Mittelalter. Ein „Staatshandbuch“ Hessens vom Ende des 12. bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts, Teil 1, Marburg 1981, S. 370, Nr. 1288
- Gundlach, Die hessischen Zentralbehörden von 1247 bis 1604, Bd. 3: Dienerbuch, Marburg 1930, S. 106
- Glagau, Hessische Landtagsakten 1: 1508–1521, Marburg 1901
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Holstein-Schauenburg, Anton Graf von“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/20788_holstein-schauenburg-anton-graf-von> (aufgerufen am 13.04.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/bio/20788