Hertingshausen, Friedrich von

 
belegt seit
1382
gestorben
1422
Beruf
Ritter, Amtmann, Rat
GND-Explorer
1394771037

Familie

Partner

N.N., Lucie

Verwandte

Leben

Aus der Biografie

Anmerkung der Redaktion
Der ausschließlich negativen Beurteilung der Person Hertingshausen durch den im Folgenden wiedergegebenen Personenartikel in Demandt's „Personenstaat“ ist seit dem Erscheinen des Bandes Anfang der 1980er Jahre eine deutlich differenziertere Sicht auf diese historische Persönlichkeit gewichen. Insbesondere die durch Demandt vorgenommenen Charakterisierungen der Person sind – bei konsequenter Kritik der von ihm zu Rate gezogenen (und darüber hinaus existierenden) Quellen – so nicht mehr aufrecht zu erhalten. Zu zitieren ist beispielsweise Ulrich Ritzerfeld, der 2019 hierzu ausführt: „Noch Karl E. Demandt, ein ausgewiesener Kenner der Schriftquellen, charakterisierte selbstbewusst auftretende Adlige wie Reinhard von Dalwigk und Friedrich von Hertingshausen ausgesprochen negativ. Neben Besitzdifferenzen sah er die Ursache für die Eskalation des Konflikts in der sogenannten Bundesherrenfehde vor allem in der ‚unruhestiftenden und selbstbewußten Verhaltensweise, die Reinhard und Friedrich als Herren der Weidelsburg an den Tag legten.‘ Noch härter ging Demandt in der Vorgängergeneration ins Gericht, indem er Friedrich von Hertingshausen (gestorben 1422) als ‚abstoßende Erscheinung im adligen Personenkreis seiner Zeit‘ bezeichnete. Angesichts der gleichermaßen unsteten Politik Landgraf Hermanns II. oder dessen Kasseler Strafgerichts scheint eine solche Wertung kaum gerechtfertigt, da es an Alternativen zur adligen Selbstbehauptung offenbar fehlte.“ (Ritzerfeld, Weidelsburg, S. 42.)



„Einer der berühmtesten Ritter seiner Zeit“1, leiht 1382 zusammen mit Thiele Wolff von Gudenburg und Hermann von Schartenberg 200 kleine Gulden an Landgraf Hermann, damit dieser den Edlen Werner von Büren und dessen Sohn Wilhelm bezahlen kann2. 1384 Februar 14 erhält Friedrich für sich, seine Frau Lucie und ihre Söhne Hermann und Otto eine Verschreibung über 10 Mk. jährlich aus der Beede von Zierenberg3. 1384 Mai 11 überträgt ihm Erzbischof Adolf von Mainz die Hälfte von Naumburg (mit der Weidelsburg), die Friedrich von den Erben Thieles von Elben erworben hatte, dem die mainzischen Hälfte von Naumburg von Erzbischof Gerlach von Mainz verpfändet worden war4. 1385 März 13 tritt er dem großen Adelsbündnis unter Erzbischof Adolf von Mainz und Herzog Otto von Braunschweig bei5, das angeblich zur Wahrung des westfälischen Landfriedens Kaiser Karls IV., in Wirklichkeit aber gegen Landgraf Hermann von Hessen geschlossen worden war6. Nach der Niederlage Landgraf Hermanns gegen Erzbischof Adolf und Herzog Otto und die mit ihnen verbündeten Fürsten und Herren Mitte Juli 1385, übergibt Landgraf Hermann 1385 Juli 22 an Friedrich von Hertingshausen und Werner von Falkenberg die Städte Immenhausen, Grebenstein und Wolfhagen, die der Landgraf dem Erzbischof als Pfand für die 20.000 fl. Kriegskostenersatz, die er zu leisten versprochen hat, einsetzen muß, mit der Weisung, sie dem Mainzer Erzstift einzuräumen, wenn er mit der Zahlung säumig wird7. 1385 Juli 26 verpflichtet sich Landgraf Hermann, an Friedrich wegen des mainzischen obersten Amtmanns in Hessen Ritter Konrad Spiegel 600 fl. zu zahlen8. 1386 März 17 sichert Erzbischof Adolf Friedrich zu, die Naumburger Pfandschaft innerhalb der nächsten 5 Jahre nicht einzulösen, wogegen Friedrich dem Erzbischof Beistand gelobt, wenn er mit Landgraf Hermann in Fehde gerät9. Jedoch erhält Friedrich nur 6 Wochen später 1386 April 30 von Landgraf Hermann acht Dörfer des Amtes Gudensberg für 950 fl. zum Pfand10, offenbar, weil er sich im Vorjahr am Krieg gegen Landgraf Hermann kaum beteiligt hatte11 und dabei auch weiterhin gehalten werden sollte. Da er auch in den folgenden Jahren und Kriegszügen der verbündeten Fürsten (Mainz, Meißen und Braunschweig) gegen Landgraf Hermann diesen nicht bekämpft, sondern unterstützt12, wird er 1388 November 9 zusammen mit Thiele Wolff von Gudenburg zum Amtmann der am stärksten bedrohten Residenzstadt Kassel bestellt13. In dieser Funktion sind sie auch 1390 März 6 bezeugt14. Beide bezahlen die Helfer des Landgrafen (von Padberg, von Rehen, von der Malsburg, von Viermünden, von Brobeck) mit 1600 fl., die ihnen Landgraf Hermann 1389 März 16 auf die Stadt Kassel anweist15. Friedrich gehört zu den landgräflichen frunden, vor denen Ritter Eckebrecht von Grifte und Heinrich von Uschlag 1390 März 27 über die hochverräterischen Beziehungen Kasseler Patrizier zum Feind Landgraf Hermanns, Markgraf Balthasar von Meißen, Landgrafen von Thüringen, aussagen16. Die Beziehungen zum Mainzer Erzstift bleiben jedoch bestehen, denn 1391 März 16 leiht er als mainzischer Amtmann zu Naumburg Erzbischof Konrad von Mainz 1000 fl., um die dieser die Pfandsumme von Naumburg erhöht17. 1391 September 29 gehört er dem Adelsbund der Bengler unter Führung des Mainzer Landvogtes Konrad Spiegel an, dessen Mitglieder Erzbischof Konrad von Mainz am 5. November dieses Jahres seinem Schutz unterstellt18. 1392 Januar 28 verschreibt Erzbischof Konrad Friedrich als mainzischer Amtmann zu Naumburg und dessen Söhnen Hermann und Otto für einen bar gezahlten Betrag von 4000 fl. eine Rente von 400 fl.19, die Erzbischof Konrad jedoch 1394 Februar 2 auf Bitten der Inhaber an Bischof Ruprecht von Paderborn überweist20. 1394 Juli 14 ist Friedrich Bürge des hessisch-mainzischen Friedensvertrages21 und wird 1395 Juli 2 vom Landgrafen auf ein Jahr zum Amtmann der Schlösser Schartenberg und Zierenberg eingesetzt, wobei drei Viertel aller Amtseinkünfte an ihn, ein Viertel an Kellner und Amtsknechte gehen sollen22, und errichtet 1396 mit dem Landgrafen einen Burgfrieden über beide Schlösser23. 1397 tritt Friedrich mit seinem Sohn Hermann und Kunzmann von Falkenberg dem Ritterbund der Sichelgesellschaft bei24, die unter Führung Herzog Ottos von Braunschweig und Landgraf Hermanns von Hessen steht, und bürgt für letzteren 1398 März 14 gegenüber Graf Heinrich von Waldeck anläßlich der Verpfändung der Stadt Rhoden an den Landgrafen für 2000 Mark Silber25. Aber schon 1400 Mai 11 ist Friedrich wieder auf Seiten des mainzischen Gegners Landgraf Hermanns und versucht mit dem mainzischen obersten Amtmann in Hessen, Graf Heinrich von Waldeck, einen Überfall auf Kassel, der zwar mißlingt, aber zur Verwüstung zahlreicher Dörfer der Umgebung führt26, und wenige Tage später 1400 Mai 22 gewinnt Erzbischof Johann von Mainz Friedrich von Hertingshausen und Kunzmann von Falkenberg auch vertraglich zu Helfern gegen Landgraf Hermann. Er verspricht ihm am gleichen Tage die Zahlung einer Schuld von 700 fl. und die Erstattung von 400 fl. Baukosten für die Weidelsburg27. Unter Führung Graf Heinrichs von Waldeck werden dann 1400 Juni 5 Friedrich und Kunzmann Mörder des Herzogs Friedrichs von Braunschweig, als dieser von einem Frankfurter Fürstentag (wegen der Absetzung König Wenzels und der Wahl eines neuen Königs) in Opposition gegen Erzbischof Johann von Mainz weggeritten war28. Dadurch vertiefte sich die Verfeindung Friedrichs von Hertingshausen mit Landgraf Hermann, zumal dieser nunmehr die hessischen Pfandschaften Friedrichs, die mit 12.000 fl. [zu hoch] veranschlagt werden, einzieht29. 1407 Oktober 16 vergleicht sich Friedrich mit Erzbischof Johann von Mainz wegen der für das Mainzer Erzstift erlittenen Schäden, die mit 1270 fl. und bereits verbrieften 770 fl. festgesetzt und auf 2 Tournosen vom mainzischen Rheinzoll zu Oberlahnstein angewiesen werden30. 1410 Juni 10 beenden Friedrich und sein Sohn Hermann dann auch ihre Streitigkeiten mit Landgraf Hermann durch einen gütlichen Vergleich und geloben, wieder des Landgrafen getreue Diener sein zu wollen31. 1414 April 28-30 verschreibt Landgraf Ludwig I. Friedrich und Abt Werner von Hasungen 50 fl. von den Städten Grebenstein, Immenhausen, Zierenberg und Kassel32, doch erscheint Friedrich auch weiterhin in mainzischen Diensten, denn er ist von 1414–1416 Amtmann zu Battenberg33. 1421 Februar 1 wird Friedrich als Rat Landgraf Ludwigs I. bezeichnet34 und nimmt trotz seines hohen Alters noch 1421 August am Heerzug Landgraf Ludwigs I. gegen die Hussiten nach Böhmen teil35. Bereits 1422 ist er verstorben. Sein Schwiegersohn war Reinhard von Dalwigk36. Friedrichs Leben rechtfertigt das Urteil, daß er einer der unruhigsten und gefährlichsten Abenteurer seiner Zeit war, ein ebenso unabhängigkeits- wie selbstbewußter Raufbold, ein bedenkenloser Ausbeuter und Nutznießer des Gegensatzes zwischen dem Erzbistum Mainz und der Landgrafschaft Hessen, insgesamt eine abstoßende Erscheinung im adligen Personenkreis seiner Zeit.

Nachweise

Fußnoten

  1. So Landau, Ritterburgen II S. 221, der ihn den unzertrennlichen Freund und Gefährten des bekannten Ritters Kunzmann von Falkenberg nennt. Jedoch, welch ein Unterschied zwischen Persönlichkeiten wie etwa Eckhard von Röhrenfurt und seinem Schwiegersohn Hermann Riedesel einer- und Friedrich und seinem Schwiegersohn Reinhard von Dalwigk andererseits. – Vgl. auch die Schlußbemerkung.
  2. Landau, Ritterburgen II S. 221.
  3. Urkk., Gen.-Rep. Zierenberg. Landau a.a.O. sagt 30 Mk. Silber, die später auf 40 Mk. erhöht wurden.
  4. Landau, Ritterburgen II S. 221. Siehe auch Thiele und Heimbrod von Elben.
  5. Demandt, Fritzlarer Rechtsquellen Nr. 313.
  6. Zur politischen Bedeutung dieses Bündnisses vgl. Friedensburg, Landgraf Hermann II. (ZHG 21, 1885) S. 108/109.
  7. Urkk., Passivschuldverschreibungen: Mainz. Siehe auch Friedensburg a.a.O. S. 257 Beilage 11.
  8. Urkk., Passiv-Schuldverschreibungen: von Hertingshausen.
  9. StA. Würzburg MIB 10 Bl. 403 ff.
  10. Urkk., Gen.-Rep. Balhorn. Die Pfandsumme wird 1396 auf 1000 fl. erhöht.
  11. Friedensburg, Landgraf Hermann II. (ZHG 21, 1885) S. 147.
  12. Nach Landau II S. 222 war er vielmehr einer der tatkräftigsten Helfer des Landgrafen in dieser Zeit und stand deswegen bei ihm in hohem Ansehen, als „einer seiner wackersten Ritter“.
  13. Friedensburg a.a.O. S. 206.
  14. von Roques, Kaufunger UB I Nr. 279.
  15. Urkk., Gen.-Rep. Cassel. – Beide werden in den Frieden aufgenommen, den die Ritter Hermann von Kolmatzsch und Konrad Spiegel 1389 August 1 zwischen Herzog Otto von Braunschweig und Landgraf Hermann vermitteln (Friedensburg a.a.O. Beil. 24).
  16. Urkk., Gen.-Rep. Cassel.
  17. StA. Würzburg MIB 12 Bl. 45v.
  18. Ebd. MIB 12 Bl. 87 ff.
  19. Ebd. MIB 12 Bl. 96.
  20. Ebd. MIB 12 Bl. 146. Es war offenbar das Lösegeld Friedrichs aus der Gefangenschaft Ruprechts (vgl. Landau II S. 223).
  21. Friedensburg a.a.O. S. 220.
  22. Urkk., Bestallungen.
  23. Landau, Ritterburgen II S. 224.
  24. Landau, Ritterburgen II S. 224.
  25. Urkk., Waldecker Urkk. Nr. 673.
  26. Friedensburg a.a.O. S. 311.
  27. Alle drei Urkk. StA. Würzburg MIB 13 Bl. 185a ff.
  28. Vgl. Demandt, Corvey S. 168 ff. und speziell Küch, Landgraf Hermann II. (ZHG 29, 1894) und die dort aufgeführte Literatur.
  29. Landau, Ritterburgen II 5. 228.
  30. Ebd. S. 230.
  31. Urkk., Gen.-Rep. Hertingshausen.
  32. Kopiar 4 Nrr. 283, 284, 285. Küch, Landgraf Ludwig I. (ZHG 43, 1909) S. 156 faßt diese Anweisung als eine amtsweise Verschreibung auf, nennt jedoch dabei Kassel nicht.
  33. Vgl. Weiß, Gerichtsverfassung S. 138 und Eckhardt, Oberhessische Klöster II Nr. 643 zu 1416 September 1. Friedrich wird als Ritter bezeichnet.
  34. Rechn. I, Frankenberg (48/1).
  35. Küch, Hussiten (ZHG 45, 1911). Die Identität ist durch den Rittertitel gesichert.
  36. Landau, Ritterburgen II S. 229.

Quellen

Literatur

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Hertingshausen, Friedrich von“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/20697_hertingshausen-friedrich-von> (aufgerufen am 13.04.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/bio/20697